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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. bekundet, vor einiger Zeit hätte er auf Klage seines Kammerprokuratorfiskals Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln unter Strafandrohung geboten, Heinrich Dringenberg aus dem Gefängnis, in das sie ihn wegen seiner Appellation an das ksl. Kammergericht gesteckt hatten, unentgeltlich zu entlassen und sich für den Fall, sie hätten etwas gegen die Appellation vorzubringen, auf einem festgesetzten Tag vor ihm einzufinden1. Da eine Untersuchung nun die Unschuld der Kölner bewiesen hat, hebt er alle in dieser Sache ergangenen Anordnungen und Strafen auf und spricht die Stadt Köln von jeder aus dieser Angelegenheit resultierenden Verpflichtung gegenüber ihm, seinen Nachfolgern und dem Reich, dem Fiskal, Heinrich Dringenberg oder sonst jemandem frei.

Originaldatierung:
Am funffczehennden tag des monats january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Lucas Sniczer (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUA 2/1322l), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedr. an Ps. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. HUA Kopiar 4, fol. 74r) (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. HUA Kopiar 9, fol. 350v-351v) (17. Jh.).

Reg.: Chmel n. 6830. - Mitt. StK 38, S. 179.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 359 u. n. 391.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 396, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-15_6_0_13_7_0_11561_396
(Abgerufen am 29.03.2024).