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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf Klage seines Kammerprokuratorfiskals unter Androhung von Strafen, Heinrich Dringenberg aus dem Gefängnis, in das sie ihn wegen seiner Appellation an das ksl. Kammergericht gesteckt hatten, unentgeltlich zu entlassen und seine Appellation nicht weiter zu behindern. Falls sie etwas gegen die Berufung vorzubringen haben, sollen sie sich vor ihm (K. F.) auf einem Tag einfinden.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 7 n. 396.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 391, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-15_1_0_13_7_0_11556_391
(Abgerufen am 19.04.2024).