[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf Klage seines Kammerprokuratorfiskals unter Androhung von Strafen, Heinrich Dringenberg aus dem Gefängnis, in das sie ihn wegen seiner Appellation an das ksl. Kammergericht gesteckt hatten, unentgeltlich zu entlassen und seine Appellation nicht weiter zu behindern. Falls sie etwas gegen die Berufung vorzubringen haben, sollen sie sich vor ihm (K. F.) auf einem Tag einfinden.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 7 n. 396.
Registereinträge
- Dringenberg, Heinrich, Bürger zu Köln
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Köln (Nordrhein-Westfalen), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 391, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-15_1_0_13_7_0_11556_391
(Abgerufen am 19.04.2024).