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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt den Kardinalbischöfen,-presbytern und -diakonen der hl. röm. Kirche mit, daß er dem Papst zugunsten von Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln schreibe2, damit der Rechtsstreit zwischen jenen und Eb. Ruprecht von Köln, der die Rechte des Kaisers und des Reiches in der Stadt Köln sowie die den Kölnern zum Nutzen der res publica erteilten Indulte zum Inhalt habe, und der vor dem Kardinal (Wilhelm) von Rouen (Rothomagensis) anhängig und noch nicht entschieden sei, zu einem Abschluß komme. Er bitte sie daher, sie möchten mit Rücksicht auf ihn und das Reich helfen, daß der gen. Kardinal das Urteil verkünde.

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht; der Kop. zufolge in Lat. - Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Briefbuch 30, fol. 88r) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 350.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ergibt sich aus H. 7 n. 383.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 383.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 384, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-12_3_0_13_7_0_11548_384
(Abgerufen am 19.04.2024).