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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Papst (Sixtus IV.) mit, seit langem schwebe ein Appellationsverfahren vor dem apostolischen Stuhl, das Bürgermeister und Rat der Stadt Köln eingeleitet hatten, weil Eb. Ruprecht von Köln als Antwort auf die dem Greven und den Schöffen des Kölner Hohen Gerichts erteilten ksl. Indulte und Mandate1 kirchliche Zensuren gegen sie verhängt habe2. Da der Prozeß an der Kurie soweit fortgeschritten sei, daß nur noch das Urteil gefällt werden müsse, bittet er ihn in Anbetracht dessen, daß der Prozeß die Rechte von Kaiser und Reich in der Stadt Köln betrifft und die Indulte den Kölnern zum Nutzen der res publica gegeben wurden, er möge die Kölner in diesen Indulten schützen und den für die Stadt kostspieligen Prozeß mit Rücksicht auf seine und des Reiches Interessen vom Kardinal (Wilhelm) von Rouen (Rothomagensis) als dem in dieser Angelegenheit zuständigen päpstlichen Kommissar durch ein Urteil beendigen lassen.

Originaldatierung:
Die 12ma mensis januarii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht; der Kop. zufolge in Lat. - Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Briefbuch 30, fol. 88r) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 350.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 257.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 258.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 383, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-12_2_0_13_7_0_11547_383
(Abgerufen am 29.03.2024).