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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. ernennt Eb. Johann von Trier an seiner Statt widerruflich zum kommissarischen Richter in dem seit längerem andauernden Streit zwischen Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln und deren Bürgern und Kaufleuten einerseits sowie etlichen Hansestädten andererseits. Er soll alle Hansestädte und Personen, die von den Kölnern benannt werden, vorladen und verhören, Zeugen befragen und ggf. zur Aussage zwingen und anschließend ein Urteil fällen. Auch bei Nichterscheinen einer oder mehrerer Parteien soll weiterverhandelt werden.

Originaldatierung:
Am drittn tag des monadtz januarii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. HUA Kopiar 4, fol. 74r, v) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 349.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 378, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-03_2_0_13_7_0_11542_378
(Abgerufen am 23.04.2024).