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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. lädt Neitgin, Witwe des Wolfram von Glesch, aufgrund der Appellation, welche Cäcilia, Witwe des Jakob von Rheinbach, gegen ein Urteil von Greve und Schöffen des Hohen Gerichts zu Köln bei ihm eingelegt hat, peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Mandats bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen Beauftragten und weist sie darauf hin, daß auch bei ihrem Ausbleiben verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am newnundzweintzigisten tag des monads decembris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 798) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 349.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 375, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-12-29_1_0_13_7_0_11539_375
(Abgerufen am 29.03.2024).