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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. unterrichtet Kg. Eduard (IV.) von England davon, daß zwischen gewissen (ungen.) Städten der Hanse und den Kaufleuten und Einwohnern der Stadt Köln Streit entstanden sei, weil die Hansestädte die Kölner ab omni ipsorum consortio et gildehalla ausschließen und deren Privilegien und Freiheiten, die sie in seinem Königreich genießen, mißachten, worüber ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Köln ihrerseits noch schreiben werden. K. F. bittet ihn, zwischen den Streitenden zu vermitteln, damit die Kölner künftig die Gildehalle benutzen können, sie bei ihren Privilegien und Freiheiten, die sie von ihm und seinen Vorgängern besitzen, zu belassen und sie wie die Hansestädte mit Leib und Gut in seinen Schutz zu nehmen.

Originaldatierung:
Die 22. mensis decembris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht; der Kop. zufolge in Lat. - Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Briefbuch 30, fol. 80v) (15. Jh.).

Druck: Hanserezesse 1431-1476, Bd. 7, S. 221, n. 111.

Reg.: Mitt. StK 25, S. 349.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 374, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-12-22_3_0_13_7_0_11538_374
(Abgerufen am 28.03.2024).