Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 373 von insgesamt 846.

K. F. teilt Hz. Stephan von Bayern, Dompropst zu Magdeburg,mit, daß die ihm kommissarisch zu rechtlichem Austrag übertragene Appellation1, die Guttichin, Ehefrau des Matthias von Weilerswist, und Agnes, Witwe des Hermann Norck, wegen eines an dem Hohen Gericht zu Köln zugunsten Johanns von der Teschen und Johanns von Thenen ergangenen Urteils eingelegt hatten, wieder vor das ksl. Kammergericht gehöre, weil, wie die Beklagten moniert hatten, seine Ladungsbriefe nicht innerhalb der von Ordnung und Gesetz des ksl. Kammergerichts vorgesehenen Frist ergangen seien.

Originaldatierung:
Am sechtzehennden tag des monats decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 797), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Reg.: Mitt. StK 25, S. 348.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 370.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 371, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-12-16_2_0_13_7_0_11535_371
(Abgerufen am 28.03.2024).