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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, Gerhard von Herl habe ihm geklagt, daß sein Gegner im Prozeß vor ihrem Amtleutegericht, Johann Blitterswich, gegen das dort gefällte Urteil Appellation vor ihrem Rat eingelegt habe; doch trotz mehrfacher Bitte sei die Appellation nicht aufgegriffen und entschieden worden. K. F. befiehlt ihnen daher, ein Urteil zu sprechen und es beiden Parteien binnen 6 Wochen und 3 Tagen nach Erhalt dieses Mandats zu verkünden, andernfalls sie die angefallenen Akten, verschlossen unter ihrem Gerichtssiegel, an ihn zur rechtlichen Entscheidung übersenden sollen.

Originaldatierung:
Am sibenzehennden tag des monets decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Mandatum Gerhardten von Herle (oberer Rand). - Presentatum domino Johanni de Rore magistro civium ... anno 72, 21. februarii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 779), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Reg.: Mitt. StK 25, S. 339.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 353, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-12-17_1_0_13_7_0_11517_353
(Abgerufen am 19.04.2024).