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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Hz. Johann von Kleve, die Stadt Duisburg mit ihrem Zubehör ans Reich zurückzugeben oder, wenn er sich dazu nicht verpflichtet glaubt, binnen 6 Wochen und 3 Tagen nach Aushändigung dieses Mandats vor Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln zu erscheinen, um vor ihnen als seinen Beauftragten seine Ansprüche auf Duisburg zu belegen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 7 n. 350.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 349, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-08-31_6_0_13_7_0_11513_349
(Abgerufen am 23.04.2024).