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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, sein Kanzleisekretär Peter Gamp habe gegen die Witwe des Johann Frundt wegen einer größeren Summe Geldes, die ihr Gemahl im Auftrag des verstorbenen röm. Kanzlers Ulrich Weltzli eingenommen hatte, und die nun von Gamp beansprucht werde, vor dem ksl. Kammergericht prozessiert. Da der Prozeß, wie Dr. Walter von Bilsen und Arnold vom Loe, die Prokuratoren der Witwe, wissen, entgegen den Kölner Freiheiten vor dem Kammergericht anhängig ist, habe Gamp nach einem Gespräch mit ihm (K. F.) zum Besten aller Beteiligten in Erwartung einer gütlichen Einigung auf den Kammergerichtsprozeß verzichtet. K. F. befiehlt ihnen daher, Peter Gamp bezüglich der Geldsumme und der erlittenen Schäden zufriedenzustellen.

Originaldatierung:
Am sambstag vor dem heiligen palmtag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, burgermeistern und rate der stat zu Coelen (Adresse, Blattmitte). - Anno 70, 4. julii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 735), Pap., (wohl:) rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Reg.: Mitt. StK 25, S. 320.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 313, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-04-14_1_0_13_7_0_11477_313
(Abgerufen am 19.04.2024).