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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Greve und Schöffen des Hohen Gerichts in der Stadt Köln mit, daß er die von dem Kölner Bürger Wilhelm Kettwig gegen ein von ihnen zugunsten von Paitzgyn, Witwe des Gottschalk von Bonn, gefälltes Urteil eingelegte Appellation angenommen und beide Parteien vorgeladen habe1. Er verbietet ihnen daher die Fortführung des Prozesses auf Dauer des Appellationsverfahrens.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 7 n. 294.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 292 u. n. 293.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 293, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-12-29_3_0_13_7_0_11457_293
(Abgerufen am 19.04.2024).