[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. teilt Richtern und Urteilssprechern des Bürgermeistergerichts auf dem Rathaus zu Köln mit, daß er die Appellation, welche Elisabeth, Ehefrau des Konrad Rodenburg, in Vertretung ihres Gemahls gegen ein von ihnen zugunsten Walter Schmieds von Nijmegen gefälltes Urteil am ksl. Kammergericht eingelegt hatte, angenommen und beiden Parteien einen Verhandlungstag gesetzt habe1. Er befiehlt ihnen daher, den Prozeß bis zur Entscheidung des Appellationsverfahrens ruhen zu lassen und erklärt Zuwiderhandlungen für ungültig.
- Originaldatierung:
- Am newnundzweintzigisten tag des monats apprillis.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. - KVv: Coln, Conradus Rodenburg (oberer Rand). - Anno 68, prima julii (Empfängervermerk auf der Rücks.).
Überlieferung/Literatur
Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 707), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.
Reg.: Mitt. StK 25, S. 309.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 279, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-04-29_3_0_13_7_0_11443_279
(Abgerufen am 28.03.2024).