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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Papst (Paul II.) mit, daß die iustitia cotidiana in causis sangwinis in der Stadt Köln seit fast vier Jahren darniederläge, weil der gegenwärtige Eb. (Ruprecht) von Köln es hinauszögere, ihn (K. F.) als seinen superior in temporalibus anzuerkennen und das vom Reich zu Lehen rührende Hohe Gericht zu Köln zu Lehen zu nehmen, dafür den Lehnseid zu schwören und überhaupt die Regalien zu empfangen. Dadurch blieben die Übeltäter zum Schaden der Stadt unbestraft und würden noch ermuntert. Als dominus directus des Hohen Gerichts habe er daher Greve und Schöffen bei einer Geldstrafe die Ausübung der Gerichtsbarkeit für die Zeit befohlen, da der neue Eb. seine Belehnung mit den Regalien noch nicht empfangen habe2. Als aber jene diesem Auftrag pflichtgetreu nachkommen wollten, sei ihnen dies vom neuen Eb. unter Androhung hoher Geldstrafen und kirchlicher Zensuren verboten worden, woraufhin Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Köln an ihn (Papst) appelliert hätten. Dabei seien sie auf verschiedene Weise an ihrem Erscheinen vor den Kommissaren und den päpstlichen Legaten, welche eine gütliche Aussöhnung herbeiführen sollten, gehindert worden. K. F. betont unter Hinweis auf sein Recht und die Gewohnheit, die Regalien verleihen zu dürfen, die Unrechtmässigkeit des ebfl. Mandats und bittet um dessen Annullierung.

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. - Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Briefbuch 31, fol. 250r, v) (15. Jh.), ohne Datumszeile.

Anmerkungen

  1. 1Der hier angesprochene Streit nahm mit dem Privileg vom 26. Mai 1467 seinen Anfang (vgl. H. 7 n. 257). Der Hinweis, Ruprecht habe die Einholung der Regalien vier Jahre lang versäumt, deutet auf ein Ausstellungsdatum im Jahre 1467 hin; denn Ruprecht war 1463 März 30 gewählt und 1463 vor Juni 26 vom Papst bestätigt worden, s. Strubbe/Vo et, Chronologie, S. 275 und Eubel, Hierarchia catholica, Bd. 2, S. 132. Über Verhandlungen der Stadt Köln in dieser Sache s. Mitt. StK 25, S. 314 aus der Zeit 1469 April-Oktober Siehe auch Ennen, Geschichte der Stadt Köln, Bd. 3, S. 468ff.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 257.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 258, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-05-26_2_0_13_7_0_11422_258
(Abgerufen am 20.04.2024).