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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern, Schöffen, Rat und gemeinen Bürgern der Stadt Köln mit, er habe gehört, der erwählte und bestätigte Kölner Eb. Ruprecht habe, obgleich er die von ihm und dem Reich zu Lehen gehenden Regalien der Kölner Kirche noch nicht empfangen habe, dieselben im Gericht und anderswo bereits ausgeübt und wolle am nächsten sannt Martins tag (November 11) als Eb. bei ihnen einreiten. K. F. befiehlt ihnen daher bei einer Strafe von 1000 Mark Gold, zahlbar in die ksl. Kammer, den Einritt Ruprechts in die Stadt zu verhindern.

Originaldatierung:
Am pfintztag sannt Lucas des heiligen ewangelisten tage.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Johannes Rot doctor prothonotarius. - KVv: Gebottbrief der statt Coelln (oberer Rand). - Anno 64, die 12. novembris presentatum (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 659), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Reg.: Mitt. StK 25, S. 286 mit falschem Präsentat "Dezember 3".

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 231, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-10-18_2_0_13_7_0_11395_231
(Abgerufen am 29.03.2024).