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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. verbietet Greve und Schöffen des Hohen Gerichts der Stadt Köln aufgrund der Appellation des Kölner Bürgers Johann Ketzgin gegen ein von ihnen zugunsten seiner Stiefmutter Grete, Witwe des (Wilhelm) Ketzgin, gefälltes Urteil jegliche weitere Prozeßführung und befiehlt ihnen, die für das weitere Verfahren benötigten Gerichtsunterlagen zu kopieren und zu beglaubigen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 7 n. 228 u. H. 7 n. 232.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 229, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-10-16_3_0_13_7_0_11393_229
(Abgerufen am 29.03.2024).