[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, daß der bei ihnen wohnhafte Johann Königstein wegen eines von ihnen zugunsten Tilmann Buckvells gen. Kremer ergangenen Urteils an ihn appelliert und er daraufhin beiden Parteien einen Tag gesetzt habe1. Er befiehlt ihnen daher, die Angelegenheit auf Dauer des Appellationsverfahrens ruhen zu lassen und erklärt Zuwiderhandlungen für ungültig.
- Originaldatierung:
- Am dritten tag des monads junii.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. - KVv: Kunigsstein (oberer Rand).
Überlieferung/Literatur
Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 642), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.
Reg.: Mitt. StK 25, S. 279.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 213, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-06-03_4_0_13_7_0_11377_213
(Abgerufen am 28.03.2024).