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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Peter Engelbrecht mit, er habe die dem vormaligen1 Bf. Johann (VIII.) von Lüttich mit seinem Kommissionsbrief anbefohlene gütliche oder rechtliche Entscheidung der Streit- und Appellationssache zwischen ihm (Adr.) und Agnes von Monheim2 aus verschiedenen Gründen an sich zurückgenommen und dem Kommissar schriftlich jede weitere Bearbeitung des Falles untersagt3, und lädt ihn nun selbst oder seinen bevollmächtigten Anwalt peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Mandats bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich, damit nach Anhörung beider Seiten am ksl. Kammergericht ein Endurteil gefällt werden könne. K. F. betont, daß auch bei Nichterscheinen einer Seite weiterverhandelt werde.

Originaldatierung:
Am ersten tag des moneds marcii [...]4 im sibenzehenden und des keiserthumbs im funfften jaren (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. d(omino) Vlrico Ried(erer) preposito Frisingensis ref. Vlrico Weltzli vicecanc. (nach Kop.). - It. execucio presentata facta est quinta maii (Empfängervermerk, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift, begl. vom Exkutor, dem Notar Gerhard von Lich, HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 542) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 239.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 150 Anm. 1.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 140.
  3. 3Vgl. H. 7 n. 150.
  4. 4Jahreszahl unvollständig.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 151, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-03-01_1_0_13_7_0_11313_151
(Abgerufen am 29.03.2024).