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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Köln mit, Gerhard von der Hosen habe dem dem ksl. Kammergericht vorsitzenden Albrecht von Pottendorf geklagt, daß er und sein Prozeßgegner Dietrich von Lünen, nachdem das Kammergericht sie gemäß der in Nürnberg getroffenen ksl. Anordnung auf Fortführung des Prozesses vor dem Hohen Gericht der Stadt Köln, nach Köln zurückverwiesen habe1, von dem Kölner Hohen Gericht trotz termingerechter Anrufung kein Urteil erlangen konnten. In Anbetracht dessen habe am andern tag des monads augst 1453 das Kammergericht die Fortführung des Prozesses in der Hauptsache und auch die Vorladung Kölns beschlossen. K. F. lädt sie (Adr.) daher peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Mandats bzw. auf den darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen Beauftragten und weist darauf hin, daß der Prozeß unabhängig von ihrem Erscheinen fortgeführt werde.

Originaldatierung:
Am zwaintzigisten tag des monads may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.2 Vlricus Weltzli vicecanc. - KVv: fehlt. - Presentata domino Luffardo magistro civium die 18a mensis julii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 514a), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Köln und das Reich, Briefe 514b) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 231. - Lechner, Reichshofgericht, S. 143, n. 74.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 60.
  2. 2Zusätzliches i.c. getilgt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 133, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-05-20_1_0_13_7_0_11295_133
(Abgerufen am 29.03.2024).