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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern, Rat und (Amtleute-)Gericht der Stadt Köln sowie Agnes von Monheim mit, Peter Engelbrecht habe am heutigen Tage vor dem ksl. Kammergericht und dem ihm an seiner Statt vorsitzenden Richter, Jörg von Volkersdorf, geklagt, sie hätten ihm trotz schwebender Appellation, die er auf ein von Bürgermeister und Rat zugunsten der Agnes ainer rechenschafft halb ergangenes Urteil eingelegt hatte, all sein Hab und Gut in Köln gepfändet. Das davon kündende Instrument sei dem Kammergericht vorgelegt und verlesen worden. Da es unstatthaft ist, an einem Appellanten das angefochtene Urteil zu vollziehen, und da er (K. F.) den Parteien bereits einen Rechtstag beschieden hatte1, fordert er sie auf, Peter Engelbrecht seine Habe binnen der nächsten 15 Tage nach Kenntnisnahme dieses Mandats zurückzuerstatten und verbietet ihnen bis zur Verkündigung des Kammergerichtsurteils weitere Behelligungen, und zwar bei Strafe von 100 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an Peter Engelbrecht. Für den Fall der Nichtbeachtung lädt K. F. sie peremptorisch auf den 45. Tag nach Ablauf der 15-Tage-Frist bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich zur Entscheidung darüber, ob sie der gen. Strafe verfallen seien, oder ob sie triftige Gründe dagegen hätten. Bei Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen werde dem Kläger oder seinem Prokurator in jedem Fall Recht geschehen.

Originaldatierung:
Geben mit urteil ... am aindlefften tag des monads januarii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ernestus Breitenbach. - KVv: fehlt. - Presentatum magistro civium domino Gotfrido de (Wasservasse) die veneris octavo (mensis) februarii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 500), Pap., (rotes) S 18 rücks. aufgedr. - Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des Matthias Krayn von Dülken, Kleriker der Kölner Diözese, von 1454 Februar 8, Abschrift, begl. v. Johannes Tilmann, im HASt Köln (Sign. Zivilprozesse 157, fol. 155v-149v, hier: fol. 117v-119v) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 224. - Lechner, Reichshofgericht, S. 141, n. 71.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 99, n. 100, n. 101, n. 102, n. 103.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 118, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-01-11_5_0_13_7_0_11280_118
(Abgerufen am 19.04.2024).