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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln Meister Hartung von Cappel, Lehrer der Rechte, seinen Rat und Kammerprokuratorfiskal, zu Verhandlungen über Reichslehen und Kammerangelegenheiten2 und fordert sie auf, dessen Worten Glauben zu schenken.

Originaldatierung:
An freitag vor sand Marien Magdalenen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Wëlczli. - KVv: Den ersamen ... burgermeister und rate der stat zu Coln, unsern und des reichs lieben getrewen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 487), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 218f.

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsen kaisertumbs im andern jare.
  2. 2Vgl. zum Zweck der Reise H. 7 n. 111.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 110, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-07-20_1_0_13_7_0_11272_110
(Abgerufen am 28.03.2024).