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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. verschiebt den von seinem Kammerprokuratorfiskal und Gerhard von der Hosen einerseits und Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln andererseits geführten Kammergerichtsprozeß auf den nächsten Gerichtstag nach dem nächstjährigen sand Iacobs tag im snydt (1453 Juli 25), und zwar so, daß keine neue Ladung mehr an die Parteien erfolgen wird.

Originaldatierung:
Geben... under unserm kuniclichen insigel geprechenhalb dieczeit unsers keiserlichen insigels an freitag nach unsers herren fronlichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weeltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 475c), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. HUA Kopiar 3, fol 138v) (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich: unsers reichs im(me) dreizehenden und des keiserthumbs im(me) ersten jare.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 105, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-06-09_1_0_13_7_0_11267_105
(Abgerufen am 29.03.2024).