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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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Kg. F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Köln daran, daß er sie vor einiger Zeit wegen des Streits zwischen ihnen einerseits und Heinrich und Johann Quattermart, Heinrich Hardevust, Johann von Heimbach und Gerhard von Kusin, Schöffen des Hohen Gerichts zu Köln, andererseits und wegen der Klagen der letzteren, sie würden von ihnen beschwert und hätten ihnen unbillige Eide und Gelübde leisten müssen, zwecks gütlichen Austrags vor sich geladen habe1. Sein Gebot, die gen. Schöffen bzw. deren Anwälte an der Reise zu ihm nicht zu behindern, hätten sie übertreten, woraufhin er seinen Befehl erneuert habe2. Als er nun mit den Fürsten, Gff. Edlen und Getreuen zu Gericht saß 3, sei er durch ein Notariatsinstrument davon unterrichtet worden, daß sie die Schöffen an Person und Gut so behindert hätten, daß weder sie selbst noch ihre Anwälte kommen konnten, was ihn sehr befremde, da er doch eine gütliche Einigung herbeiführen wollte. Ihrem Verhalten Rechnung tragend, sei mit den Gerichtsbeisitzern beschlossen worden, daß die Streitsache nun vor ihm (Kg.) verhandelt werden solle. Deshalb lädt er sie - wie auch die gen. Schöffen in separatem Schreiben4 - zur Fällung eines Endurteils peremptorisch auf den nächsten Gerichtstag des kgl. Kammergerichts nach deme obristen tag zo weyhennachten (nach 1449 Januar 6) vor und befiehlt ihnen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie der Zahlung von 2000 Mark Gold, die Schöffen der ihnen aufgenötigten Eide und Gelübde zu entbinden und ihnen ihre Güter, Privilegien und Briefe zurückzugeben, damit ihr Erscheinen vor Gericht nicht behindert werde.

Originaldatierung:
An sand Dyonisii tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Kop.). - Gudestag na sent Symon ind Juden der heiliger apostelen dach (Oktober 30) (Empfängervermerk nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des Johann Moenvissch, Kler. der Kölner Diözese, von 1448, Abschrift im HASt Köln (Sign. Actus et processus 2, fol. 251v-254r, hier: fol. 252r-253v) (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Actus et processus 2, fol. 256r-259r) (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Actus et processus 13, fol. 19v-21v) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 24, S. 193.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 71.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 75.
  3. 3Vgl. H. 7 n. 78.
  4. 4Vgl. H. 7 n. 80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 79, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-10-09_1_0_13_7_0_11241_79
(Abgerufen am 28.03.2024).