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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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Kg. F. teilt seinem Hofrichter Bggf. Michael von Maidburg mit, gegen die vor dem Hofgericht erhobene Klage Gerhards von der Hosen und Dietrichs von Lünen gegen die Stadt Köln habe Eb. (Dietrich II.) von Köln schriftlich Beschwerde eingelegt, weil es zu seinen Freiheiten zähle, daß Appellationen vor sein Hochgericht zu Köln, vor ihn und in sein camern gehöre1. Da ihn der Eb. schriftlich mit Unterstützung anderer Kff. gebeten habe, ihn in dieser Freiheit zu belassen, weist er ihn an, am nächsten Gerichtstag nach sand Marteins tag (November 11) die freiheit und privilegii oder ir beweerte vidimus des Ebs. zu prüfen. Kg. F. bestimmt ferner für den Fall, daß die Forderung des Ebs. zu Recht besteht, Gerhard und Dietrich aber vor dem ebfl. Gericht beschwert würden, jene an sein (Kg. F.'s) Gericht appellieren dürften.

Originaldatierung:
An sambstag nach sand Jacobs tag im snit.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 432), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. HUA Kopiar 1, fol. 189r) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 24, S. 181.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 60.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 65, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-07-30_1_0_13_7_0_11227_65
(Abgerufen am 29.03.2024).