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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, er habe vor einiger Zeit dem Hermann von der Hallen wegen seiner Forderungen an den Edlen von Egmond, der sich Hz. von Geldern nennt, einen erlaubungsbrief gegen die Stadt Nijmegen, andere Städte und gegen das Land Geldern gegeben1, höre nun aber, daß Hermann die gen. Städte schon vor Erhalt dieser Vollmacht vor dem kgl. Hofgericht verklagt habe, und daß die Sache bisher noch nicht abgeschlossen sei. Da ihm dies verschwiegen worden war, hebt Kg. F. die Gültigkeit seiner Erlaubnis bis zur Beendigung des angestrengten Prozesses auf und weist Köln an, die Beschlagnahmung geldrischer Güter in Köln durch Hermann von der Hallen solange zu unterbinden, bis er (Kg. F.) gegenteiligen Befehl gebe.

Originaldatierung:
Am sambstag vor dem palmtag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 420), Perg., rotes S rücks. aufgedr. (Spuren).

Reg.: Mitt. StK 24, S. 170.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 50.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-04-04_2_0_13_7_0_11213_51
(Abgerufen am 28.03.2024).