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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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Kg. F. beurkundet für sich und seine Nachfolger, daß Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Aachen den Colyn Beissel, Sohn des verstorbenen Johann Beissel, welcher bisher wegen eines ungeverlichen Totschlags aus der Stadt Aachen verbannt war, auf seine Forderung hin an seinem Krönungstage amnestiert haben. Aus dessen Wiederaufnahme soll der Stadt an den ihr von seinen Vorgängern erteilten Gewohnheiten, Freiheiten, Privilegien und dem gesecz des kueren1 kein Schaden entstehen.

Originaldatierung:
An mitwochen vor sand Johanns tag zu sunwennden.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Jacobus archiepiscopus Treverensis canc.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Aachen (Sign. RA A I 78), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 14 rücks. eingedr. an Ps. - Kop.: Abschrift des Stadtaachener Kopisten K. F. Meyer im StadtA Aachen (Sign. Hs. 56 II, fol. 37ar-v) (18. Jh., mit Abweichungen in der Datumszeile und im KV).

Reg.: Chmel n. 621.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist das Recht der Stadt zur Ausübung des Kurgerichts. Dieses Gericht richtete im Unterschied zu anderen städtischen Gerichten, die auf keine geschriebenen Satzungen zurückgreifen konnten, nach Statuten, welche die Stadt selbst erlassen (gekoren) hatte. Vgl. Wirtz, Die städtische Gerichtsbarkeit in der Reichsstadt Aachen, S. 53ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-06-20_1_0_13_7_0_11173_11
(Abgerufen am 28.03.2024).