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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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Kg. F. teilt Äbtissin und Kapitel von St. Cäcilien zu Köln mit, zur kgl. Würde aufgestiegen, habe er den Namen Augustus angenommen und damit die Pflicht übernommen, alle von seinen Vorgängern, den Romani principes, eingeführten Rechtsbestimmungen und Gewohnheiten zu bewahren und zu mehren. Es entspräche altem Recht und alter Gewohnheit, daß der König überall im Reich, wo kirchliche Benefizien vergeben werden können, selbst an Kathedral- bzw. Kollegiatkirchen, einzelne verdiente Personen zur Provision mit Kanonikaten und Präbenden benennen dürfe. Daher befiehlt er ihnen, den Kölner Kleriker Johann Dinslaken, in artibus magister et in sacra pagina baccalarius, zur nächsten freiwerdenden Kirchenpfründe cum cura vel sine cura zuzulassen und ihm oder seinem Prokurator Kanonikat und Präbende zu übertragen.

Originaldatierung:
Die felicis coronationis nostre decima septima mensis junii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVv: Rta Jacobus Widerl (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. - Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Geistliche Abteilung ungeordnet, St. Cäcilien, n. 14) (17. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 7, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-06-17_2_0_13_7_0_11169_7
(Abgerufen am 19.03.2024).