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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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Kg. F. beauftragt seinen Rat Gumprecht von Neuenahr, Erbvogt zu Köln und Herrn zu Alpen, auf Ersuchen des Kölner Bürgers Johann Pott, in dessen langwährendem Streit mit Engelbrecht von Harpen die Parteien auf einem Tag anzuhören, Beweismittel entgegenzunehmen und sie ihm dann in versiegeltem Brief zuzuschicken. Sollte eine Partei nicht erscheinen, sei die Gegenseite dennoch zu verhören.

Originaldatierung:
An eritag nach sand Erharts tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Conradus prepositus Viennensis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in der Urk. Gumprechts von Neuenahr von 1441 Februar 28, HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 409). - Abschrift ebd. (Sign. Zivilprozesse 80, ohne Folienzählung) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 24, S. 161.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-01-10_1_0_13_7_0_11166_4
(Abgerufen am 28.03.2024).