Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

Sie sehen den Datensatz 148 von insgesamt 184.

K. F. teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich mit, daß ihm seinerzeit Hans Blarer vorgebracht habe, er (Blarer) sei als ein gast von Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz gedrungen worden, in einem Verfahren gegen den Konstanzer Bürger Ludwig Blarer um die Verlassenschaft des Ulrich Blarer den Eid zu leisten, sich an das Urteil der Stadt Konstanz zu halten. Daraufhin hat er (F.) mittels ksl. Brief1das Verfahren und die Urteile der Konstanzer aufgehoben. Nun aber habe Ludwig an ihn (F.) herangetragen, daß die Darstellung Hans Blarers nicht richtig gewesen sei, dieser sei nämlich von ihm, Ludwig Blarer, vor dem Konstanzer Rat ersucht worden, den genannten Eid zu leisten, was Hans Blarer, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, alleyn um furderlich austrags willen auch getan habe. Dardurch derselb Hanns das, so er furgewenndt haben solt, verswigen, und das so im grund der warheit sich nyemer erfinden werde, furbracht. Da dem Ludwig Blarer daraus Schaden erwachsen sei, habe er K. F. gebeten, die Konstanzer Urteile wieder in Geltung zu setzen. K. F. befiehlt der Stadt Zürich, um die Wahrheit an den Tag zu bringen, die Parteien auf einen Rechtstag zu laden und zu verhören. Sollte sich dabei herausstellen, daß die Einwände des Hans Blarer nicht richtig sind, so hat Zürich die Gewalt, die ksl. Aufhebung für ungültig zu erklären und die Konstanzer Urteile wieder in Kraft zu setzen. Von den Parteien benannte Zeugen sind zu laden und im Fall der Aussageverweigerung mit billichen und zimlichen penen zur Aussage zu zwingen. Sollte eine Partei nicht erscheinen, so ist das Verfahren auf Wunsch der anderen dennoch fortzusetzen. Am zehenden tag des monets may.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Comiss(io) Ludwig Blarer (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Zürich (Sign. A 176,1,68), Pap. rotes S auf Rückseite aufgedrückt (abgefallen und verloren).

{Reg.: Kramml, Konstanz S. 457 n. 396.}

Anmerkungen

  1. 11481 Dezember 4, vgl. Kramml, Konstanz S. 455.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 148, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-05-10_1_0_13_6_0_11126_148
(Abgerufen am 29.03.2024).