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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

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K. F. teilt Bürgermeistern, Schultheißen, Ammännern, Räten und Gemeinden der Städte und Länder Zürich, Bern, Solothurn, Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Unterwalden, Glarus und deren Bundesgenossen mit, daß er auf des Heiligen Stuhls Begehren und die Bitte der Eidgenossen hin die vor dem kaiserlichen Kammergericht anhängigen Prozesse zwischen Bilgeri von Heudorf und der Stadt Schaffhausen1 bis sant Johanns tag zu sonnwennden nechstvergangen (1465 Juni 24) laut seiner (F.) Briefe2 ausgesetzt hatte, um an diesem Termin den Streit selbst gütlich oder nach Recht zu entscheiden. Die Eidgenossen hätten jedoch die Tagsatzung für Schaffhausen abgesagt. Des weiteren habe er auf Bitte der Eidgenossen Gf. Heinrich von Fürstenberg und die Stadt Rottweil mit der kommissarischen Verhandlung des Streits betraut3, die Stadt Schaffhausen sei aber auch zu diesen Rechtstagen nicht erschienen. Außerdem hätten die von Schaffhausen die geächteten Konrad und Hans von Fulach4 gehaust, gehoft und ihnen Beistand geleistet. Auf Ersuchen des Bilgeri von Heudorf, ihm zu seinem Recht zu verhelfen, habe er (F.) nun Bürgermeister und Kleinen Rat der Stadt Basel beauftragt5, vor dem Frawen tag der liechtmesz schiristkunftig (1466 Februar 2) den Parteien einen Rechtstag zu setzen. K. F. befiehlt den Eidgenossen, nach Festlegung des Termins für diesen Rechtstag die Stadt Schaffhausen durch eine bevollmächtigte Gesandtschaft davon zu unterrichten, diese Gesandtschaft denen von Schaffhausen nach Basel beizuordnen und für die Befolgung des Urteils Sorge zu tragen. Am sybenundzweintzigissten tag des monads october.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) canc. - KVv: Hodorff (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Zürich (Sign. 176,1,46), Pap., rotes S auf Rückseite aufgedrückt (abgefallen und verloren).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. auch H. 6 n. 60, n. 86, n. 87, n. 90, n. 91, n. 92, n. 114.
  2. 2Oben H. 6 n. 86, n. 87.
  3. 3Oben H. 6 n. 90, n. 91.
  4. 4Oben H. 6 n. 57, n. 58.
  5. 5Oben H. 6 n. 92.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 93, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-10-27_2_0_13_6_0_11071_93
(Abgerufen am 29.03.2024).