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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

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K. F. teilt Bürgermeister, Schultheiß, Rat und Gemeinde der Stadt Winterthur, die ihm seinerzeit gehuldigt hat1, mit, daß Ehz. Albrecht (VI.) von Österreich, dem die Regierung in den Oberen Landen auf Lebzeit übertragen ist, jetzt ausserhalb unsers willen und wissen merkliche ennderung gegen unserm lieben vettern herczog Sigmunden furgenommen habe. K. F. befiehlt daher der Stadt Winterthur, ihm (F.) den Gehorsam zu halten und niemandem anderen ohne seinen ausdrücklichen Auftrag Eide zu leisten und zu huldigen sowie eine schriftliche Antwort auf diesen Brief zu schicken. An freitag nach sannd Jacobs tag.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im Stadtarchiv Winterthur (Sign. Urkunden n. 997), Pap., S 18 auf Rückseite aufgedrückt (abgedeckt).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 6 n. 37.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 64, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-07-28_1_0_13_6_0_11042_64
(Abgerufen am 28.03.2024).