Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

Sie sehen den Datensatz 61 von insgesamt 184.

K. F. teilt Bürgermeister und Kleinem Rat der Stadt Zürich mit, die Markgräfin Elisabeth von Hochberg1 habe ihn um Recht gegen die Gff. Johann, Heinrich und Konrad von Tengen und zu Nellenburg als Erben von Elisabeths verstorbenem Gemahl, Gf. Eberhard von Nellenburg, wegen Nichtbezahlung eines jährlichen Zinses von 50 Gulden (von 1000 Gulden Hauptgut) aus der ihr zustehenden Morgengabe angerufen. Da er mit anderen Geschäften beladen sei und, um die Kosten für die Streitteile niedrig zu halten, befiehlt K. F. der Stadt Zürich, die Parteien zu laden, zu verhören und den Streit nach Möglichkeit gütlich zu schlichten oder aber durch ein Urteil zu entscheiden. Von den Parteien benannte Zeugen sind vorzuladen und gegebenenfalls mit zimlichen und billichen penen zur Aussage zu zwingen. Das Verfahren ist auch bei Fernbleiben einer Partei fortzuführen. An phintztag nach sant Bartholomeus tag.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli vicecanc. - KVv: Marggrefin (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Zürich (Sign. A 176,1,39), Pap., rotes S 18 auf Rückseite aufgedrückt (beschädigt).

Anmerkungen

  1. 1Elisabeth, geb. von Montfort-Bregenz, in erster Ehe mit Gf. Eberhard von Nellenburg, in zweiter mit Mgf. Wilhelm von Hochberg verheiratet.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 61, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-08-25_1_0_13_6_0_11039_61
(Abgerufen am 29.03.2024).