Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

Sie sehen den Datensatz 23 von insgesamt 184.

Kg. F. bestätigt dem Propst1, Kapitel und Stift der Propstei Zürich alle Rechte und Freiheiten und befiehlt deren Beachten bei Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade. Am freytag nach sand Jacobs tag.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. - KVv: Rta folio cclv.2

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Zürich (Sign. C I n. 2376), Perg., S 8 mit rotem S 13 an purpur-grüner Ss.

{Reg.: Chmel n. 1163.}

Anmerkungen

  1. 1Matheus Nithart (1439-1466). Helvetia Sacra 2/2 S. 587.
  2. 2Rta-Vermerk und Blattangabe sind von derselben Hand mit gleicher Tinte geschrieben. Es handelt sich um den einzigen bislang bekannten Registraturvermerk, der offenbar direkt auf die Stelle des Registereintrags verweist. Dies verwundert, weil die gängige Vorstellung von der Registerführung lautet, daß "die Eintragung in der Regel nicht in feste Bücher erfolgte, sondern zunächst auf Papierlagen, die erst später zusammengebunden wurden" ( Regg.F.III. H. 4 S. 17). Die Angabe eines Foliums bereits zum Zeitpunkt der Registrierung war somit kaum möglich. Dies gilt für alle überlieferten Registerbände aus den ersten Regierungsjahren Kg. F. III. Eine Klärung der Frage, ob ein Ansatz zu exakter Registerführung vorliegt, ein Empfängerwunsch befriedigt wurde oder ob ein anderer Grund diesen ungewöhnlichen Registraturvermerk veranlaßte, scheitert allerdings vorerst am Fehlen von Vergleichsmaterial. Es sei außerdem darauf hingewiesen, daß zu dieser Zeit der namenlose Registraturvermerk unüblich war.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 23, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-07-27_1_0_13_6_0_11001_23
(Abgerufen am 28.03.2024).