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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

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Kg. F. teilt Schultheiß, Rat und Bürgern der Stadt Winterthur mit, er habe erfahren, daß die von Zürich sowie unser ungehorsamen im Sarganserland und deren Helfer sich anschickten, wiewol wir (F.) mit in in friden steen, (...) uns und die unsern zu beschedigen von ettlicher wegen, die sy mainen, wyder sy gehanndelt haben. Er habe nun dem Reichslandvogt in Schwaben geschrieben1, die Streitteile anzuhören und dafür Sorge zu tragen, daß jede Seite ihr Recht erhält. Sollte dies nicht gelingen und es zu Übergriffen durch die Widersacher kommen, befiehlt Kg. F. auch namens seines Bruders (Hz. Albrecht VI.) und seines Vetters (Hz. Sigmund) der Stadt Winterthur, auf eine Mahnung hin den Seinigen Hilfe zu leisten, wie es die Stadt dem Reich, dem Haus Österreich und der gerechtigkait schuldig sei. An montag vor sannd Michels tag.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Conradus p(re)p(osi)t(us) Wyenn(ensis) canc.

Überlieferung/Literatur

Org. im Stadtarchiv Winterthur (Sign. Urkunden n. 799), Pap., rotes S 12 auf Rückseite aufgedrückt (beschädigt). {Druck: Niederstätter, Zürichkrieg S. n. 323f. n. 3.}

Anmerkungen

  1. 1Vgl. oben H. 6 n. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 2, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-09-26_2_0_13_6_0_10980_2
(Abgerufen am 28.03.2024).