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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. belehnt den persönlich erschienenen Hartmann Windecke aufgrund seiner und seines Vaters Hermann Bitte mit einer Rente und einem Wochengeld am Zoll zu Mainz, die K. Sigmund als Reichslehen befunden hatte und Hermann bisher als Erbe Eberhard Windeckes, des Sohnes seines gleichnamigen Bruders, innehatte1 und nun aufgesagt hat, samt Zugehörungen, doch vorbehaltlich der Rechte von K. und Reich sowie anderer. Der K. bestätigt, daß ihm Hartmann dafür den gewöhnlichen Lehnseid geschworen hat.

Originaldatierung:
Am siebenundzwentzigisten tag des monedts aprilis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Jo(hann) Waldner prothonotarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Perg. mit anh. S. - Kop.: Vidimus des Rates der Stadt Frankfurt vom 10. Mai 1494 im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 121: Adels- und Lehnsarchive, Windeck 1479 April 29), Perg., S d. Ausst. und Ps. ab und verloren.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu die Belehnungsurkunde für Hermann oben H. 5 n. 41.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 273, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-04-27_1_0_13_5_0_10897_273
(Abgerufen am 04.10.2023).