Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

Sie sehen den Datensatz 266 von insgesamt 354.

K. F. belehnt Johann von Kronberg mit den von seinem verstorbenen Vater Hartmann1 von Kronberg ererbten Reichslehen, namentlich mit Schloß, Stadt und Tal Kronberg sowie dem Dorf Eschborn jeweils zur Hälfte und einem weiteren Sechstel von der anderen Hälfte, sowie mit allem, was er von Frank (XII.) d.A. von Kronberg ererbt hat, samt Zugehörungen, doch vorbehaltlich seiner und des Reiches oberkeit sowie der Rechte anderer. Er bestätigt ihm auch alle von seinen Eltern und ihm selbst mitsamt seinen Vettern und Ganerben erworbenen Rechte, verfügt, daß Johann dafür bis sannt Martins tag (November 11) an seiner Statt gegenüber dem Schultheißen von Frankfurt2 den gewöhnlichen Eid ablegen soll, und gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Privilegien bei einer Pön von 40 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am eylifften tag des monets may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Lucas Sniczer (Blattmitte); Lehen confirmacion Cronberg (unterer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 332: Herrschaft Kronberg n. 83), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Vgl. oben H. 5 n. 243.

Anmerkungen

  1. 1Möller , Stamm-Tafeln 3 n. CVIII, führt ihn als Hartmut XI. auf.
  2. 2Damaliger Schultheiß von Frankfurt war Eberhard von Heusenstamm.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 266, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-05-11_1_0_13_5_0_10890_266
(Abgerufen am 19.03.2024).