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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. lädt Johann Beizel aufgrund einer von deren Anwalt überbrachten Appellation von Bürgermeistern, Rat, Gemeinde und Einwohnern der Stadt Wetzlar gegen etlichen vermeinten urteilen, die Johann Hülscheid (Hultschede), der sich Freigraf des Freistuhls zu Brackel nennt, zu ihren Ungunsten für ihn (Beizel) gesprochen hat, auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am fünfzehenden tag des monats martii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in einem vom öff. Notar Petrus Hamer1 am 30. April 1474 anläßlich der Insinuierung aufgesetzten Instrument2, das als Abschrift überliefert ist im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 6: Reichsstadt Wetzlar, n. 202 fol. 114v-115r), Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Petrus Hamer von Wetzlar, Kler. der Diöz. Trier.
  2. 2Der Notar hatte die Insinuierung auf öffentlicher Straße vor dem Haus gen. zum Haner in Aachen in Gegenwart Johann Willrins, Kaplans der Kirche des Dorfes Weiden, vorgenommen. Vgl. dazu auch die Ladung der Bürgermeister, des Rates sowie sämtlicher über vierzehnjähriger männlicher Bürger und Einwohner der Stadt Wetzlar durch Johann Hülscheid, Freigraf des Freistuhls zu Brackel bei Dortmund, auf den 13. Januar 1474 von 1473 Oktober 5, die ders. Notar an einem nicht genannten Samstag im Mai 1474 beglaubigte sowie mit einem Vermerk über die am 7. November 1473 dagegen erfolgte Appellation an K. F. versah und die als Abschrift überliefert ist im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 6: Reichsstadt Wetzlar, n. 202 fol. 31v-33v), Pap. (18. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-03-15_1_0_13_5_0_10876_252
(Abgerufen am 29.03.2024).