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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. teilt allen Reichsuntertanen mit, daß Philipp (von Elkerhausen gen.) Kloppel, Johann von Schönborn sowie Arnold von Breidenbach und ihre Helfer den Gf. Johann von Nassau-Wiesbaden und die Seinen ohne jegliches Rechtsersuchen mutwillig mit Raub und Brand geschädigt und somit gegen die Bestimmungen der Goldenen Bulle1, seine kgl. Reformation2 und den zu Regensburg beschlossenen vierjährigen Frieden3verstoßen haben. Er gebietet ihnen deshalb bei ihren Pflichten gegenüber K. und Reich und den in dem vierjährigen Frieden vorgesehenen Strafen, den Friedbrechern, ihren Dienern und Helfern weder Aufenthalt noch Nahrung, Schutz oder irgendwelche heimliche oder offene Hilfe zu gewähren. Auf Ersuchen des Nassauers sollen sie diesem und den Seinen gemäß dem genannten Frieden die Straßen und Wege überall in ihren Landen, Herrschaften und Gebieten öffnen und sie gebrauchen lassen sowie den Gf. und die Seinen gegen ihre genannten Schädiger und deren Diener und Helfer ungehindert handeln lassen. Wenn der Friedbrecher Leib und Gut in ihre Lande, Herrschaften, Schlösser, Städte, Märkte, Dörfer und Gebiete zu Wasser oder zu Lande gelangt, sollen sie dem Nassauer und den Seinen helfen, dies anzutasten, zu fangen und wegzuführen sowie mit ihnen zu verfahren, wie es sich für Brecher des vierjährigen Friedens und Rechtsverächter gehört, bis sie K. und Reich wegen dieser frevelhaften Handlung abtrag sowie dem Nassauer und den Seinen Schadenersatz geleistet haben.

Originaldatierung:
Am sibenundzwencigisten tag des mones octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift4 im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 131: Nassau-Usingen, n. 57), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Abt. 1005: Nachlaß J. G. Hagelgans, n. 6D fol. 189r-v), Pap. (18. Jh.).

Am 18. März 1474 übersandte Gf. Johann seinem Schwiegersohn Gf. Otto von Solms(-Braunfels) unnsers allergnedigistenn hern des romischenn keisers gebottes brief, s. die Abschrift des Begleitschreibens Gf. Johanns im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 137: Herrschaft Wiesbaden, n. IV. b. 1a [n. 1]), Pap. (15. Jh.), sowie zur Sache auch den daran angenähten Brief des Henne Rodel an Gf. Johann vom 20. März 1473, Pap., grünes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Font. iur. Germ. in us. schol. XI S. 73f. n. XVII.
  2. 2Die sog. "Reformatio Friderici" von 1442 August 14: Regg.F.III. H.4 n. 41.
  3. 3Von 1471 Juli 24 (oben H. 5 n. 223).
  4. 4Wie bei der im übrigen sachlich identischen, lediglich kürzeren H. 5 n. 248 handelt es sich um eine Kop., die sich um kanzleigemäße Formen bemüht.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 249, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-10-27_1_0_13_5_0_10873_249
(Abgerufen am 20.04.2024).