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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. befiehlt allen Reichsuntertanen unter Hinweis auf seinen gebotbrief an Gf. Philipp von Nassau-Saarbrücken wegen Kalsmunt1 bei ihren Pflichten gegenüber ihm und dem Reich sowie bei Verlust aller ihrer Lehen, Rechte und Privilegien, Philipp auf Ersuchen gegen jedermann Hilfe zu leisten, der ihn an der Erfüllung des ksl. Auftrags zu hindern versuchen sollte, und dafür zu sorgen, daß Philipp deshalb keinerlei Beeinträchtigung erfährt.

Originaldatierung:
Am ainundzweintzigissten tag des monads iuny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Calismund (Blattmitte oben)2.

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 166/67: Nassau-Weilburg (ehemals Koblenzer Bestand), n. 649), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Druck: [Ludolff,] Historische Nachricht S. 97f. n. 4.

Anmerkungen

  1. 1Oben H. 5 n. 183.
  2. 2Direkt dahinter ein Papierverlust, der nicht mehr erkennen läßt, ob der Vermerk damit beendet ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-06-21_2_0_13_5_0_10808_184
(Abgerufen am 19.04.2024).