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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. teilt Hz. Gerhard von Jülich und Berg mit, daß Gf. Gerhard von Sayn ihm vorbringen ließ, der Hz. schulde ihm als Erben seines Bruders Dietrich1 4000 fl. rh. ausweislich eines besiegelten geltschultbrieffs sowie daraus erwachsene Kosten und Schäden und habe die Pfänder, die Gf. Gerhard durch diesen Brief verschrieben worden seien, ohne sein Wissen und seine Zustimmung verkauft und ihm entfremdet, so daß er den ihm geschuldeten Betrag nicht bekommen könne. Auch sei seinen Herrschaften und Leuten mit Einverständnis des Hz. von dessen Amtleuten, Dienern und Untersassen mit Raub, Totschlag etc. großer Schaden entstanden, wofür ihm trotz mehrfacher Bitte kein abtragh, keronge und wandell seitens des Hz. geleistet worden sei. Der K. gebietet dem Hz. sich mit Gf. Gerhard gütlich zu einigen, abtragh etc. zu tun und ihn unclagehafftigh zu machen innerhalb von 6 Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes, andernfalls lädt er ihn peremptorisch auf den 63. Tag nach Ablauf dieser Frist bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am viertzehenden tage des maendes augusti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus episcopus Pat(aviensis) canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Vidimus2 Abt Friedrichs von Marienstatt sowie der schiltbair manne Johann von Seelbach, Gerhards Sohn, Arnold von Widderstein und Wiegand von Steinebach d. A. vom 2. November 1465 im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 11284), Perg., schwarze SS d. Ausst. in wachsfarbenen Schüsseln an Ps. - Inseriert in dem anläßlich der Insinuation der Ladung aufgesetzten Notariatsinstrument3 des Volquinus Volquini von Attendorn vom 4. Februar 1466 ebd. (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 11303), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Gf. Dietrich war 1452 verstorben.
  2. 2Gemeinsam mit dem Mandat an Ldgf. Ludwig von Hessen vom gleichen Tage (unten H. 5 n. 164).
  3. 3Die Insinuation erfolgte durch Tiligin, einen reitenden Boten Ldgf. Ludwigs von Hessen, an die herzoglichen Räte Berthold von Plettenberg und den Kanzler Dietrich Lunyng; als Zeugen fungierten die schiltburdige manne Friedrich von Seelbach, Dietrichs Sohn, und Henne von Betzdorf.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 163, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-08-14_3_0_13_5_0_10787_163
(Abgerufen am 29.03.2024).