[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. teilt der Gräfin Maria von Nassau(-Dillenburg) mit, daß Gf. Johann von Nassau-Vianden(-Diez), ihr Bruder, an ihn gegen ein von Eb. Johann von Trier und seinen Räten zu seinen (Gf. Johanns) Ungunsten für sie gefälltes Urteil appelliert hat. Der K. lädt sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt sie davon in Kenntnis, daß auch im Falle ihres Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am sybennden tag des monads julij (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus episcopus Pataviensis canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 170: Nassau-Oranien II.: Urkundenabschriften, Kasten 1463-1466 sub dat.), Pap. (17. Jh.).

Der Streit wurde geführt um Erbgüter, die Maria ihrer Meinung nach durch Johann vorenthalten wurden, vgl. oben H. 5 n. 149.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 158, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-07-07_1_0_13_5_0_10782_158
(Abgerufen am 29.03.2024).