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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. teilt Gf. Otto von Solms(-Braunfels) mit, daß Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Wetzlar ihm geklagt haben, Otto beeinträchtige trotz des von K. F. selbst erteilten Verbots1 und der von seinen kgl. und ksl. Vorgängern getroffenen Entscheidung2 ihre Freiheiten. Auch habe er in seinen Herrschaften zu ihrem Schaden neue Maut (mute) und Zölle verordnet sowie etliche ihrer Bürger gefangengenommen und mißhandelt, ihnen das Ihre weggenommen und halte sie in schwerer Gefangenschaft. Weiterhin füge er ihnen und den Ihren noch auf andere Weise schweren Schaden zu, obwohl er Recht gegen sie weder gesucht noch erhalten habe. K. F. gebietet Otto, Maut und Zölle abzustellen, die von Wetzlar bei ihren Freiheiten zu lassen sowie dem Entscheid und Verbot nachzukommen und die Gefangenen unentgeltlich mit Ersetzung ihrer Kosten und Schäden unverzüglich nach Erhalt dieses Briefes freizulassen. Andernfalls lädt er ihn auf den 45. Tag vor sich und gebietet ihm, zwischenzeitlich in der Sache nichts zu unternehmen.

Originaldatierung:
Am zweinczigisten dage des mondes marcij (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.3 i. Vdalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Nachzeichnung und am Ende des Kontextes Regest einer im StadtA Wetzlar befindlichen Kop. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 1157: Nachlaß G. H. Läufer, n. 1 [fol. 71r-v]), Pap. (19. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu oben H. 5 n. 96.
  2. 2Vgl. dazu die Urkunden Kg. Karls IV. von 1349 April 2 und 1349 Juni 2: RI VIII n. 919, 983.
  3. 3Hier fügt die Kop. fälschlich nostri ein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-03-20_1_0_13_5_0_10780_156
(Abgerufen am 28.03.2024).