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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. teilt Eb. Adolf von Mainz mit, Gf. Gerhard von Sayn habe vorbringen lassen, der verstorbene Eb. Dietrich von Köln1 habe das ksl. Mandat2 und andere wegen der Beeinträchtigungen Gerhards ergangene gebott briefe3 mißachtet. Auch der Erwählte Ruprecht verstoße jetzt dagegen und gegen seine eigenen Zugeständnisse und beeinträchtige Gerhard ebenso schwer an seiner Gft. wie Schultheiß, Schöffen, Richter, Beseher und Zöllner der Stadt Kaiserswerth, die die Nutzung seines dortigen Zollturnosen gewaltsam unterbänden. Darüber hinaus habe Gf. Gerhard auch darüber Klage geführt, daß Hz. Gerhard von Jülich und Berg, der Gerhards verstorbenem Bruder Dietrich4 und dessen Frau Margarete von Nassau(-Dillenburg) eine beträchtliche Geldsumme schulde, diese Gerhard als nächstem Erben trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückerstattet habe, sondern Gerhard stattdessen an seiner Gft. Landschaft und an seinen Rechten beeinträchtige. Auch mache eine Frau namens Lenchgen5 Ansprüche gegen Gerhard geltend und habe ihn deshalb auf Rat ettlicher unser und des reiches ungehoirsamen vor dem Hofgericht zu Rottweil verklagt. Der K. bevollmächtigt und gebietet Eb. Adolf, an seiner Statt die Parteien zu einem Rechttag vor sich zu laden, sie zu verhören und den Fall mit seinem Rechtsspruch zu entscheiden. Er beauftragt ihn auch, gegebenenfalls Zeugen zu verhören und nötigenfalls mit angemessenen Strafen zur Aussage zu zwingen sowie auch im Falle des Ausbleibens einer Partei das Verfahren in allem durchzuführen, was sich nach ordenonge des rechtens zu tunde geburt.

Originaldatierung:
Am zwaintzigesten tage des mandes augustii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 3717 [fol. 4v-r,1r]), Pap. (stark beschädigt) (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 3717 [fol. 10r-11v]), Pap. (stark beschädigt) (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Eb. Dietrich war am 13. Februar 1463 gestorben.
  2. 2Vgl. oben H. 5 n. 144.
  3. 3Weitere Mandate in dieser Sache wurden bisher nicht aufgefunden.
  4. 4Gf. Dietrich von Sayn war 1452 gestorben.
  5. 5Es handelt sich um Helene Kramer von Heidelberg (vgl. unten H. 5 n. 161 u. n. 162).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 153, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-08-20_1_0_13_5_0_10777_153
(Abgerufen am 17.04.2024).