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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. schreibt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt auf deren Ersuchen1, ihren Streit mit Eberhard von Eppstein-Königstein, wegen dem er diesem bereits geschrieben habe2, nicht auf dessen etwaiges Verlangen außerhalb des ksl. Hofes austragen zu lassen, eine derartige Bitte sei bisher noch nicht gestellt worden, doch werde er ihr Ansuchen in einem solchen Falle berücksichtigen.

Originaldatierung:
Am mitichen nach sannd Jorgen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli canc. - KVv: Den ersamen burgermeister und rate der stat zu Franckhfurt auf dem Meyne unsern und des reichs lieben getrewenn (Adresse; Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 4: Reichsdörfer Soden und Sulzbach, n. 206 fol. 6), Pap., rotes S als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu das Konzept eines Schreibens des Frankfurter Rates von 1459 April 8 an K. F., in dem diesem die am Vortag erfolgte (vgl. oben H. 5 n. 126) Übersendung seines Schreibens an Eberhard mitgeteilt, eine eigene Gesandtschaft angekündigt und die Bitte unterbreitet wurde, den Streit nicht kommissarisch in unße lande zu befelhen, im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 4: Reichsdörfer Soden und Sulzbach, n. 206 fol. 18r), Pap., sowie die durch den Pfarrer Friedrich Bernberg von Roßbach und den Frühmesser Michel von Rosbach besiegelte Urkunde des Schultheißen und der Schöffen von Sulzbach von 1459 April 20, durch die diese den Frankfurter Schreiber Johann Brune zu ihrem bevollmächtigten Prokurator bestellten ebd. (Sign. Abt. 4: Reichsdörfer Soden und Sulzbach, n. 42), Perg., braune SS der Siegler an Ps.
  2. 2Vgl. oben H. 5 n. 126.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 127, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-04-25_1_0_13_5_0_10751_127
(Abgerufen am 24.04.2024).