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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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Kg. F. belehnt Hartmann1 von Kronberg für sich und bis zur Mündigkeit und Lehnsfähigkeit seines Bruders Johann als dessen Lehenträger mit den von ihrem verstorbenen Vater, Frank (XI.) d. J. von Kronberg, ererbten Reichslehen, namentlich mit Burg, Stadt und Tal Kronberg, dem Dorf Eschborn mit den dortigen gemeinen armen leuten samt allen Zugehörungen, und zwar jeweils zur Hälfte und einem weiteren Sechstel von der anderen Hälfte, doch vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich sowie anderer. Der Kg. bestimmt, daß Hartmann dafür bis sannd Martins tag (November 11) gegenüber Eb. Dietrich von Mainz an seiner Statt den gewöhnlichen Gehorsamseid ablegen soll, bestätigt den Brüdern alle durch ihre Eltern und sie selbst samt ihren Vettern und Ganerben von römischen Kaisern und Königen erworbenen Freiheiten und Privilegien und gebietet allen Reichsuntertanen deren Beachtung.

Originaldatierung:
Am zwöllften tag des monads july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorf. - KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 332: Herrschaft Kronberg, n. 65), Perg., nicht identifizierbares, da in Ledertasche eingenähtes S an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Möller , Stamm-Tafeln 3 n. CVIII, führt ihn als Hartmut XI. auf.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 91, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-07-12_1_0_13_5_0_10715_91
(Abgerufen am 20.04.2024).