Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

Sie sehen den Datensatz 75 von insgesamt 354.

Kg. F. gestattet Eberhard von Eppstein-Königstein sowie dessen Erben und Nachkommen, aus dem mit Gräben, Planken und etlichen anderen Wehren versehenen Markt Oberursel eine Stadt zu machen, diese mit den erforderlichen Mauern, Toren, Brücken und anderen wehren unnd zurichtungen zu sichern, dort nach Gewohnheit und Herkommen anderer Städte Stock, Galgen, Gericht, Hütten, Handwerk und andere offen Ämter aufzurichten sowie nach Gutdünken einen Wochenmarkt auf einen Wochentag festzusetzen. Die Stadt und ihre Bürger und Einwohner sollen dieselben Privilegien und Rechte genießen wie die Stadt Hofheim und deren Einwohner, jedoch unbeschadet der Rechte der Stadt Frankfurt und aller anderen Städte und Märkte im Umkreis von zwei Meilen.

Originaldatierung:
Am pfingstag nach s(an)t Fransien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. - Kop.: Zwei Abschriften im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 330: Herrschaft Königstein, n. 24 bzw. Abt. 330: Herrschaft Königstein, Oberursel n. 1 fol. 3r-4v), Pap. (17. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Abt. 1082: Nachlaß P. Wagner, n. 35 [Fasz. II/2] n. 16), Pap. (20. Jh.).

Druck: Neuroth, Geschichte der Stadt Oberursel S. 47f.

Reg.: Chmel n. 1836 (ohne Tagesangabe).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 75, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-10-08_1_0_13_5_0_10699_75
(Abgerufen am 19.04.2024).