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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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Kg. F. gestattet Eb. Jakob von Trier mit Rat der Fürsten, Edlen und Getreuen und mit Bewilligung der Kff. in Ansehung der Dienste, die er K. Sigmund vor der Erlangung des Stiftes Trier in duytschen und in welschen landen und danach Kg. F. selbst unter schweren Kosten durch seine vorsichticheit, vernu(n)fft, arbeit und wirckunghe, zu latyn genant per propriam industriam1, geleistet hat, daß er, seine Nachfolger, das Stift Trier oder Dritte, denen er sie verkauft oder auf andere Weise überträgt, auf ewig von dem Rheinzoll zu Engers oder dort, wohin dieser künftig verlegt wird, über den derzeitigen Zoll hinaus zwei gute alte Königsturnosen von jedem Zollfuder Wein und anderer Kaufmannschaft nehmen mögen. Kg. F. gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs bei einer Pön von 100 Mark Gold.

Originaldatierung:
An unser lieben Frauwe tage assumpcionis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus2 Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in dem Testament Eb. Jakobs von Trier3, das als undatierte Abschrift vorliegt im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 1106 fol. 20r-41r, hier: fol. 37v-39v), Perg. (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 1688; RTA 17 S. 413f. n. 200.

Anmerkungen

  1. 1Der Eb. ließ diesen Passus offenbar schon im Hinblick auf die künftige Verfügung über seinen Nachlaß einfügen, denn 1455 bestimmte er zum "Nutznießer des per propriam industriam erworbenen Guts ... seinen Bruder" (Miller, Jakob S. 210).
  2. 2Die Kopie hat fälschlich Hartmannus.
  3. 3Das Testament wurde am 30. Januar 1456 ausgefertigt, s. Miller, Jakob S. 254f. mit Anm. 7.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 61, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-08-15_2_0_13_5_0_10685_61
(Abgerufen am 23.04.2024).