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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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Kg. F. bestätigt Abt Johannes und dem Konvent des früheren Klosters St. Eucharius. jetzigen Klosters St. Matthias bei Trier für sich und seine Nachfolger am Reich alle Rechte, Privilegien und Schenkungen, die sie von römischen Kaisern und Königen sowie von anderen Fürsten und Personen erhalten haben, insbesondere die Schenkung K. Heinrichs III.1 des Dorfes Villmar im Lahngau mit allen Zugehörungen sowie mit der Vollmacht zur Ein- und Absetzung des Vogtes nach Gelegenheit und Notwendigkeit2. Kg. F. bestätigt ihnen auch alle Güter, hohe und niedere Gerichtsbarkeit, alle Rechte sowie die jetzigen Besitzungen und künftigen Erwerbungen mit Rat der Fürsten, Gff. und Barone, doch vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich sowie anderer. Er nimmt sie schließlich in seinen und des Reiches besonderen Schirm und gebietet die Beachtung dieses Privilegs bei einer Pön von 20 Mark Gold.

Originaldatierung:
Die prima augusti (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop. (Lat.): Notarielle Kop. des öff. Notars Nicolaus Helffen im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 170: Nassau-Oranien II.: Urkundenabschriften, sub dat.), Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Von 1053 August 5 ( MGH DH. III. 309).
  2. 2Vgl. dazu oben H. 5 n. 31 Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 32, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-01_2_0_13_5_0_10656_32
(Abgerufen am 28.03.2024).