Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

Sie sehen den Datensatz 10 von insgesamt 354.

Kg. F. setzt Gf. Heinrich von Nassau(-Dillenburg)-Vianden und Gottfried (VIII.) von Eppstein(-Münzenberg) davon in Kenntnis, daß er Eb. Jakob von Trier mit der Gft. Diez samt Zugehörungen belehnt hat2. Folglich haben sie und ihre Erben die Gft. künftig von Eb. Jakob und dessen Nachfolgern zu Lehen zu empfangen mit Mannschaft, Treue, Huldigung, Eiden und Diensten nach Recht und Gewohnheit dieser Lehen, ganz so, wie sie und ihre Vorfahren sie bisher von den römischen Kaisern und Königen zu Lehen getragen haben. Der Kg. gebietet den Empfängern und ihren Erben bei Huldverlust, die genannte Gft. samt Zugehörungen von Eb. Jakob und dessen Nachfolgern zu empfangen und innezuhaben, sich damit entsprechend der Verpflichtung ihrer Väter3 zu verhalten und Eb. Jakob für sich und ihre Erben Urkunden darüber auszustellen. Danach sagt Kg. F. sie von allen Lehnspflichten los, mit denen sie Kg. und Reich wegen der genannten Gft. verbunden sind, und verfügt im Falle des Zuwiderhandelns, daß die Gft. bzw. der von dem Zuwiderhandelnden innegehabte Teil davon Eb. Jakob, dessen Nachfolgern und dem Stift Trier heimfallen soll, wie sie Kg. und Reich heimfiele, wenn die Empfänger sie nicht rechtzeitig von Kg. F. empfingen.

Originaldatierung:
An sontag nach sand Jacobs des heiligen apostolen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt!

Überlieferung/Literatur

Org. (nach kurtrierischem Empfängerkonzept) im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 170: Nassau-Oranien I.: Urkunden, n. 1194), Perg., rotes S 11 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Siehe zum Problemkreis der auf Juli 1441 datierten Urkunden die Einleitung S. 18f.

Anmerkungen

  1. 1Die Jahresangabe der Urkunde lautet tausent vierhundert und zweyundvirczig unsers reichs im andern jare. Das zweite Jahr der Herrschaft im Reich, der Ausstellungsort und der Plausibilitätszusammenhang führen jedoch auf 1441.
  2. 2Vgl. dazu oben H. 5 n. 6.
  3. 3Vgl. dazu oben H. 5 n. 8.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-30_2_0_13_5_0_10634_10
(Abgerufen am 28.03.2024).