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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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Kg. F. bekennt, daß Eb. Jakob von Trier ihm durch eine Urkunde bewiesen hat, daß Gf. Engelbert von Nassau(-Dillenburg)-Breda und Gottfried (VII.) von Eppstein(-Münzenberg) Eb. Otto und dem Stift Trier erblich zugesagt haben, die vom Reich zu Lehen gehende Gft. Diez ohne Beeinträchtigung und Widerstand künftig von Eb. Otto und dessen Nachfolgern als Lehen zu empfangen und innezuhaben. Diese inserierte Urkunde vom 2. Juli 1420 hat folgenden Inhalt. Gf. Engelbert und Gottfried verpflichten sich erblich gegenüber Eb. Otto von Trier, die von ihnen gemeinsam innegehabte Gft. Diez, die Reichslehen ist, ohne Beeinträchtigung und Widerstand von Eb. Otto und dessen Nachfolgern als Lehen zu empfangen und innezuhaben. Eb. Otto und seine Nachfolger sollen, sofern sie das Einverständnis des Kg. (Sigmund) und seiner Nachfolger erwirken können, die Aussteller und deren Erben bei den vom Reich rührenden Rechten und Privilegien lassen. Wenn die Aussteller oder ihre Erben die Gft. oder einen Teil davon verkaufen, versetzen oder veräußern sollten, sollen sie dies ohne Widerrede Eb. Ottos und seiner Nachfolger tun können gemäß dem Entscheid- und Rachtungsbrief1 der Aussteller, den Eb. Otto selbst verabreden (betedingen) und besiegeln geholfen hat. Kg. F. gibt seine Einwilligung zu dieser Zusage und gebietet denen von Nassau und Eppstein sowie ihren Erben und den künftigen Inhabern der Gft. Diez, diese mit allen Rechten, Nutzungen und Zugehörungen, wie sie vom Reich zu Lehen gerührt haben und rühren sollen, von Eb. Jakob und dessen Nachfolgern, so offt sich daz vervellet und geburet, als Lehen zu empfangen und innezuhaben wie zuvor von den römischen Kaisern und Königen, doch vorbehaltlich der oberlehen von Kg. und Reich, die jeder Eb. von Trier mit seinen Regalien und Lehen, wenn sich daz geburet, von Kg. F. und dessen Nachfolgern zu empfangen und innezuhaben verpflichtet sein soll.

Originaldatierung:
An phincztag nach sannd Jacobs tag im snit.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht. - KVv: Duplicata (A 2; Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

2 Orgg. (A 1, A 2) im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 170: Nassau-Oranien I.: Urkunden, n. 1186 bzw. n. 1187), beide: Perg. (stark beschädigt: restauriert), SS und Ps. ab und verloren, der Kop. von 1442 zufolge jedoch mit eingedrücktem S 14. - Kop.: Vidimus2 des Johann Rorich von Alsfeld, Kanonikers des St. Kastorstifts zu Koblenz, Lic. des geistlichen Rechts und in Abwesenheit des Offizials und Richters des geistlichen Gerichts zu Koblenz Johann von Frankfurt dessen Statthalters, vom 20. September 1442 ebd. (Sign. Abt. 170: Nassau-Oranien I.: Urkunden, n. 1196), Perg., großes S des geistlichen Gerichts zu Koblenz in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem Sekret an grüner Ss. - Vidimus Gf. Wilhelms von Isenburg-Wied, Gerlachs von Isenburg, Abt Johanns von Himmerod und Johann Zevelgins, Lic. des weltlichen Rechts und Propstes von St. Andreas zu Köln, vom 3. November 1448 ebd. (Sign. Abt. 170: Nassau-Oranien I.: Urkunden, n. 1268), Perg., grüne SS d. Ausst. an Ps. - 2 Abschriften ebd. (Sign. Abt. 110: Erzstift Trier, n. 1.b.1 Bd. 1 fol. 123r-124r bzw. fol. 125r-127r), Pap. (16. Jh.).

Vgl. Gensicke, Landesgeschichte S. 246 Anm. 13.

Siehe zum Problemkreis der auf Juli 1441 datierten Urkunden die Einleitung S. 18f.

Anmerkungen

  1. 1Vom 2. Juli 1420 (Reg.: Battenberg, Stolberger Urkunden n. 317)
  2. 2Dieses Vidimus wurde von Berthold Wero von Aldendorf, Diöz. Mainz, öff. und des geistlichen Gerichts zu Koblenz geschworenem Notar, und Heinrich Buden von Melsungen, Kler. der Diöz. Mainz, öff. Schreiber und Notar des geistlichen Gerichts zu Koblenz, beglaubigt. Als Zeugen fungierten die geschworenen Prokuratoren des geistlichen Gerichts zu Koblenz Heinrich Blum (Blome), Kanoniker des Stifts St. Florin zu Koblenz, Nikolaus vom Feldhaus, Pastor von Plaidt, Heinemann von Gönnersdorf, Altarist zu Andernach, und Godhard von der Hoe, Siegeldiener.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-27_2_0_13_5_0_10632_8
(Abgerufen am 28.03.2024).